Gemeinsam identifizieren wir die passende Förderung für Ihr Ladeinfrastruktur-Projekt
Das Land NRW fördert im Moment
- Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt - Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt - Öffentliche Ladeinfrastruktur
maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
Wir begleiten Sie gerne, von der Bedarfsanalyse für Ihren Standort, über die rechtssichere Beantragung von Fördermitteln, zum laufenden Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur: