GEIG ist die Abkürzung für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Der vollständige offizielle Name lautet „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“. Das Gesetz regelt, wann Gebäude mit Leitungsinfrastruktur, Vorverkabelung und Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Am 17.07.2026 war die Novelle jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Vorschriften. Der Check stellt deshalb die Planung ab 2027 in den Vordergrund und weist das heute geltende GEIG ergänzend aus.
Ab 2027 ist grundsätzlich ein Ladepunkt je zehn Stellplätze zu errichten oder mindestens 50 Prozent der betroffenen Stellplätze sind mit Leitungsinfrastruktur auszustatten. Für öffentlich zugängliche Stellplätze kann zusätzlich eine Erfüllungsalternative über die installierte Gesamtladeleistung bestehen.
Bei mehr als fünf Stellplätzen sind grundsätzlich mindestens 50 Prozent vorzuverkabeln und die übrigen mit Leitungsinfrastruktur auszustatten. Zusätzlich ist grundsätzlich ein Ladepunkt je fünf Stellplätze vorgesehen; bei überwiegender Büro- oder Verwaltungsnutzung ein Ladepunkt je zwei Stellplätze. Für öffentlich zugängliche Stellplätze kann eine Leistungsalternative bestehen.
Eine größere Renovierung liegt nicht bei jeder einzelnen Baumaßnahme vor. Entscheidend sind insbesondere Umfang der Renovierung sowie die Einbeziehung des Parkplatzes oder der maßgeblichen elektrischen Infrastruktur. Der konkrete Einzelfall sollte vor der Projektplanung geprüft werden.
Nein. Die Ausnahme betrifft Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum eines KMU befinden und von diesem überwiegend selbst genutzt werden. Miete, Fremdnutzung, Unternehmensverbindungen oder die genaue Eigentümerstruktur können die Bewertung verändern.
Nicht automatisch. Beim aktuellen Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser sind gesetzlich bereits verpflichtende Maßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen. Gerade deshalb sollte die Förderfähigkeit vor Beginn und Beauftragung des Projekts geprüft werden.
Netzprüfung, Förderantrag, Eigentümerbeschlüsse, technische Planung, Angebotseinholung und Installation können mehrere Monate beanspruchen. Eine frühe Planung schafft Entscheidungs- und Kostensicherheit und verhindert eine Umsetzung unter Zeitdruck.