GEIG-CHECK 2027

Ist Ihr Gebäude bereit für die Ladepflicht ab 2027?

Prüfen Sie in wenigen Minuten, wie viele Ladepunkte und welche Leitungsinfrastruktur Sie für Ihr Gebäude einplanen sollten – und welche Förderungen aktuell möglich sind.
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Kostenlos · ohne AnmeldungFrage 1 von 4

Was für ein Gebäude möchten Sie prüfen?

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Ergebnis sofortPlanung ab 2027Fördercheck inklusive
Das GEIG – offiziell Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) – regelt den Aufbau von Leitungsinfrastruktur, Vorverkabelung und Ladepunkten in und an Gebäuden. Mit dem kostenlosen GEIG-Check erhalten Eigentümer, Unternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften eine erste Einschätzung für ihr Gebäude.

Aus einer gesetzlichen Pflicht wird ein planbares Infrastrukturprojekt

Das neue GEIG verschärft die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in und an Gebäuden. Weil Netzanschluss, Planung, Abstimmung und Installation mehrere Monate dauern können, beginnt die sinnvolle Vorbereitung nicht erst 2027.

Bestehende Nichtwohngebäude

Bei mehr als 20 Stellplätzen gilt ab 2027 grundsätzlich: ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder mindestens 50 Prozent mit Leitungsinfrastruktur ausstatten.

Neubau und größere Renovierung

Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen benötigen grundsätzlich einen Ladepunkt je fünf Stellplätze und eine umfassende Vorbereitung der Stellplätze. Für Büro- und Verwaltungsgebäude gilt eine höhere Ladepunktquote.

Wohngebäude

Bei Neubau und der nächsten größeren Renovierung wird die Vorbereitung der Stellplätze zum zentralen Bestandteil der Gebäudeplanung. Wer früh plant, vermeidet spätere Einzel- und Notlösungen.
Welche Vorgabe konkret gilt, hängt unter anderem von Gebäudenutzung, Projektart, Stellplatzzahl und Lage der Stellplätze ab. Genau dafür ist der folgende Check gedacht.

Was gilt für Ihr Gebäude?

Vier kurze Angaben genügen für eine erste Einordnung. Der Check zeigt die Planung ab 2027 im Vordergrund, ordnet das heute geltende GEIG ergänzend ein und prüft anschließend passende Fördermöglichkeiten.
GEIG-Schnellcheck Schritt 1 von 4
Wie wird das Gebäude überwiegend genutzt?
Datenschutz: Ihre Angaben werden erst mit einer Anfrage an Auleso übermittelt. Die reine Nutzung des Checks erzeugt noch keine Anfrage und keinen Vertrag.

Erst die Pflicht verstehen. Dann die Förderung nutzen.

Förderprogramme können einen erheblichen Teil der Investition übernehmen – häufig aber nur, wenn Antrag und Bewilligung vor der verbindlichen Beauftragung erfolgen. Deshalb sollten Förderprüfung und technische Planung zusammengehören.

Bundesförderung für Mehrparteienhäuser

Bis zu 1.300 € je vollständig vorbereitetem Stellplatz, bis zu 1.500 € mit normalem Ladepunkt und bis zu 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Es gelten die Bedingungen des Förderaufrufs; gesetzlich bereits verpflichtende Maßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Förderung in Nordrhein-Westfalen

Für Ladepunkte an Beschäftigtenstellplätzen und für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur können Zuschüsse von bis zu 1.500 € je Ladepunkt möglich sein. Förderquote, Berechtigung und Verfügbarkeit hängen vom Vorhaben ab.
Förderstatus vom 17.07.2026. Keine Förderzusage. Programme können geändert, ausgesetzt oder ausgeschöpft werden.

Vom Gesetz zur funktionierenden Ladeinfrastruktur

Eine GEIG-konforme Vorbereitung ist nur der Anfang. Auleso entwickelt daraus eine skalierbare Ladelösung, die zu Gebäude, Netzanschluss, Nutzern und Ausbauplanung passt.

1. Prüfen und einordnen

Wir prüfen Gebäude, Stellplätze, Nutzung, gesetzliche Anforderungen und mögliche Förderwege.

2. Technisch planen

Wir dimensionieren Netzanschluss, Leitungswege, Verteilung, Lastmanagement und die sinnvolle Anzahl sofort nutzbarer Ladepunkte.

3. Errichten und in Betrieb nehmen

Wir koordinieren Hardware, Elektroinstallation, Inbetriebnahme und die notwendigen technischen Schnittstellen.

4. Betreiben und abrechnen

Auf Wunsch einschließlich Backend, Monitoring, Nutzerverwaltung, Abrechnung, Ad-hoc-Laden und Roaming.

Heute vollständig vorbereiten. Ladepunkte bedarfsgerecht ausbauen.

Bei Wohngebäuden plant Auleso die Leitungsinfrastruktur grundsätzlich für alle zugehörigen Stellplätze. Ladepunkte werden dort installiert, wo sie heute benötigt werden – weitere Wallboxen können später ohne erneute grundlegende Erschließung ergänzt werden.
Alle Stellplätze vorbereitet. Anzahl der Wallboxen flexibel. Betrieb und Abrechnung aus einer Hand.
Von Auleso geplante Ladeinfrastruktur in einer Tiefgarage
Skalierbare Ladeinfrastruktur für die Tiefgarage

Ladeinfrastruktur, die nicht beim Ladepunkt aufhört

Skalierbar geplant

Die technische Grundlage wird für den langfristigen Ausbau dimensioniert – nicht nur für den ersten Ladepunkt.

Herstellerübergreifend gedacht

Hardware, Lastmanagement und Betrieb werden passend zum Gebäude und Nutzungskonzept ausgewählt.

Betrieb inklusive

Auleso kann Monitoring, Nutzerverwaltung, Abrechnung, Roaming und Ad-hoc-Zahlung dauerhaft übernehmen.

Regional erreichbar

Persönlicher Ansprechpartner aus Krefeld für Projekte am Niederrhein und in Nordrhein-Westfalen.

Lassen Sie Ihr Ergebnis kostenlos prüfen

Die Angaben aus dem GEIG- und Fördercheck werden automatisch in Ihre Anfrage übernommen. Wir prüfen die Einordnung, identifizieren offene Punkte und besprechen mit Ihnen die technisch und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung.
Kostenlose Ersteinschätzung · Keine Förderzusage · Kein Vertrag durch Absenden der Anfrage

    Kostenlose persönliche Ersteinschätzung
    Ihre Angaben aus dem GEIG- und Fördercheck werden automatisch übernommen.

    Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer
    Datenschutzerklärung.


    Kostenlos und unverbindlich. Durch das Absenden entsteht kein Vertrag und keine Förderzusage.

    Häufige Fragen zum GEIG und zur Ladepflicht

    GEIG ist die Abkürzung für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Der vollständige offizielle Name lautet „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“. Das Gesetz regelt, wann Gebäude mit Leitungsinfrastruktur, Vorverkabelung und Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen.
    Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Am 17.07.2026 war die Novelle jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Vorschriften. Der Check stellt deshalb die Planung ab 2027 in den Vordergrund und weist das heute geltende GEIG ergänzend aus.
    Ab 2027 ist grundsätzlich ein Ladepunkt je zehn Stellplätze zu errichten oder mindestens 50 Prozent der betroffenen Stellplätze sind mit Leitungsinfrastruktur auszustatten. Für öffentlich zugängliche Stellplätze kann zusätzlich eine Erfüllungsalternative über die installierte Gesamtladeleistung bestehen.
    Bei mehr als fünf Stellplätzen sind grundsätzlich mindestens 50 Prozent vorzuverkabeln und die übrigen mit Leitungsinfrastruktur auszustatten. Zusätzlich ist grundsätzlich ein Ladepunkt je fünf Stellplätze vorgesehen; bei überwiegender Büro- oder Verwaltungsnutzung ein Ladepunkt je zwei Stellplätze. Für öffentlich zugängliche Stellplätze kann eine Leistungsalternative bestehen.
    Eine größere Renovierung liegt nicht bei jeder einzelnen Baumaßnahme vor. Entscheidend sind insbesondere Umfang der Renovierung sowie die Einbeziehung des Parkplatzes oder der maßgeblichen elektrischen Infrastruktur. Der konkrete Einzelfall sollte vor der Projektplanung geprüft werden.
    Nein. Die Ausnahme betrifft Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum eines KMU befinden und von diesem überwiegend selbst genutzt werden. Miete, Fremdnutzung, Unternehmensverbindungen oder die genaue Eigentümerstruktur können die Bewertung verändern.
    Nicht automatisch. Beim aktuellen Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser sind gesetzlich bereits verpflichtende Maßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen. Gerade deshalb sollte die Förderfähigkeit vor Beginn und Beauftragung des Projekts geprüft werden.
    Netzprüfung, Förderantrag, Eigentümerbeschlüsse, technische Planung, Angebotseinholung und Installation können mehrere Monate beanspruchen. Eine frühe Planung schafft Entscheidungs- und Kostensicherheit und verhindert eine Umsetzung unter Zeitdruck.

    Quellen und Rechtshinweis

    Stand 17.07.2026. Die Inhalte und der Check dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Inkrafttreten, Übergangsregelungen, Ausnahmen, Landesrecht, Gebäudeaufteilung und die konkrete Zuordnung der Stellplätze können die Bewertung verändern.