Steuern: Laden für Mitarbeiter und Beschäftigte
Schenken Sie Ihren Mitarbeitern Energie
Gemäß § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz (EStG) sind
„zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung“
Steuerfrei.
Darüber hinaus, ist der durch Ihre Mitarbeiter verbrauchte Strom Sozialversicherungsfrei und unterliegt gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 LStDV keiner Aufzeichnungspflicht.
Häufig gestellte FRAGEN
Einige Fragen die uns bisher gestellt wurden
Wenn es sich bei den öffentlichen Ladesäulen um Ihre betriebliche Einrichtung handelt.
Um den Strom Steuerfrei und Sozialversicherungsfrei abzugeben, verlangt das Gesetz "eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers"
Wenn Sie den durch Ihre Mitarbeiter verbrauchten Strom abrechnen möchten, unterliegt der abgegebene Strom der Mehrwert / Umsatzsteuer und der gesetzlichen Vorgaben des Handels mit Elektrizität.
Falls Sie Ihren Mitarbeitern ein Guthaben zur Verfügung stellen möchten, gelten die Regeln des ggf. (steuerfreien) Sachbezuges.
Auleso kann Sie hier unterstützen und verantwortet die Abrechnung
- mit Ihren Mitarbeitern
- mit Ihren Besuchern
- mit öffentlichen Nutzern
und zahlt Ihre Erlöse aus.
Sprechen Sie uns einfach an, gemeinsam finden wir die Lösung die zu Ihnen passt!
Grundsätzlich: Ja!
Ggf. ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, zum Beispiel bei Inanspruchnahme bestimmter Förderprogramme der Länder. Diese prüfen und berücksichtigen wir bei der Erstellung Ihres individuellen Konzeptes. Außerdem verantworten wir die öffentliche Abrechnung und schütten die Erlöse an Sie aus. So schaffen Sie nicht nur Mehrwerte für Ihre eigenen Mitarbeiter, sondern auch für Ihre Anlieger, welche dabei helfen können Ihre Ladeinfrastruktur zu finanzieren. Sprechen Sie uns einfach an!
Einige Bundesländer unterstützen die Errichtung von betrieblicher Ladeinfrastruktur und Ladeinfrastruktur für Beschäftigte mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 40% .
Gemeinsam finden wir die effizienteste Lösung für Sie.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Förderungen